Liebe Leserin, lieber Leser
Die Römisch-Katholischen Körperschaften (Kirchgemeinden) sind eingebettet in das sogenannte Duale Rechtssystem. Damit ist das Nebeneinander der vom kirchlichen Recht bestimmten hierarchischen Leitungsstruktur (kanonisches Recht) und der gemäss Staatskirchenrecht demokratisch verfassten kirchlichen Körperschaften gemeint. Das heisst also: Zwei Rechtssysteme tragen miteinander das kirchliche Leben.
Denn für die öffentlich-rechtliche Anerkennung der Kirchgemeinden und das damit verbundene Recht zur Steuererhebung verlang der Staat demokratische Strukturen analog den politischen Gemeinden. Daraus resultieren für die Pfarreien und die Kirchgemeinden unterschiedliche Verantwortungsbereiche mit je eigenem Schwerpunkt.
Auf der pastoralen Seite kümmern sich Pfarrei, Pastoralraum, Bistumsregion und Bistum um die Gottesdienste und die seelsorgerisch-pastoralen Aufgaben. Diese Seite untersteht dem Kirchenrecht (kanonisches Recht). Sie regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft, siehe für den
Pastoralraum Olten: www.katholten.ch
Die Kirchgemeinden kümmern sich um die finanziellen, anstellungsrechtlichen, baulichen und infrastrukturellen Belange zur Erfüllung dieser Aufgaben. Sie sind im Kanton Solothurn zusammen geschlossen in der römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn, in welcher jede Kirchgemeinde mit mindestens einem Mitglied vertreten ist.
Der Kirchgemeinderat wird jeweils für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Er arbeitet im Ressortsystem.
Informieren Sie sich, bringen Sie sich ein, gestalten Sie mit! - Wir freuen uns auf Sie.
Röm.-katholische Kirchgemeinde Olten/Starrkirch-Wil